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Lipödem
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Neue Hoffnung für Lipödem-Patientinnen 

Für unzählige Frauen in Deutschland beginnt ein neues Kapitel im Umgang mit der chronischen Erkrankung Lipödem. Der gemeinsame Bundesausschuss hat neue Regelungen zur Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem beschlossen. 

Bislang war die Liposuktion nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen ab einem fortgeschrittenen Stadium III erstattungsfähig. Das soll sich mit den neuen Regelungen ändern. 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme – was Betroffene jetzt wissen müssen 

Damit die Krankenkasse die Liposuktion bei Lipödem übernimmt, müssen auch hier bestimmte medizinische und formale Bedingungen erfüllt sein: 

  • Die Diagnose muss von einer qualifizierten Fachperson gesichert sein. Dazu gehören Angiologen, Dermatologen oder Phlebologen. 
  • Der Betroffene muss nachweisen, dass er über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten konsequent eine konservative Therapie durchgeführt hat. Hierzu gehören Kompressions- und Bewegungstherapie. 
  • Die Patientin darf in den vergangenen sechs Monaten nicht zugenommen haben. 
  • Bei einem BMI über 35 kg/m² muss vor der Fettabsaugung eine Adipositasbehandlung durchgeführt werden. 
  • Zwischen einem BMI von 32 und 35 kg/m² ist die Liposuktion nur möglich, wenn das Taille-zu-Größe-Verhältnis (Waist-to-Height-Ratio) unter bestimmten Grenzwerten liegt. 
  • Fachärzte müssen einen Nachweis über mindestens 50 eigenständig durchgeführte Eingriffe (20 unter Supervision) erbringen, um eine Qualitätsgesicherte Durchführung zu gewährleisten. 

 

Auch wenn die Regelungen nicht direkt greifen (geplant ist spätestens der 01. Januar 2026) ist es für uns schon jetzt ein echter Fortschritt. Die Aussicht darauf, dass sich etwas ändert, dass Betroffene künftig schneller Hilfe bekommen können, gibt Hoffnung und setzt ein wichtiges Zeichen: Das Thema Lipödem rückt immer mehr in den Fokus – nicht nur medizinisch, sondern auch in der Gesellschaft. Wir hoffen inständig, dass diese Regelungen in der Praxis nicht zu einer neuen bürokratischen Hürde werden. Denn zu oft haben wir erlebt, dass gut gemeinte Entscheidungen in Formularen, langen Wartezeiten und komplizierten Prüfverfahren versanden – und Betroffene trotz neuer Rechte wieder allein dastehen. 

Neue Hoffnung für Lipödem-Patientinnen

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